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   OVG Sachsen, 19.09.2014 - 3 A 241/13   

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https://dejure.org/2014,37510
OVG Sachsen, 19.09.2014 - 3 A 241/13 (https://dejure.org/2014,37510)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.09.2014 - 3 A 241/13 (https://dejure.org/2014,37510)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. September 2014 - 3 A 241/13 (https://dejure.org/2014,37510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVSG § § 2, 3, 5, 6, 12 Abs. 1, Abs. 2
    Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.09.2014 - 3 A 241/13
    Bei Markenrechtsverletzungen im Internet ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung überall dort gegeben, wo der Internetauftritt abrufbar ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 16. Mai 2013 - 6 W 411/13 -, juris Rn. 39 ff.).
  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 3 B 561/07

    Tankstelle; Begriff; grundsätzliche Bedeutung; Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.09.2014 - 3 A 241/13
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 1. Dezember 2009 - 3 B 561/07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, Unschuldsvermutung, abweichende

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.09.2014 - 3 A 241/13
    Grundsätzliche Bedeutung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 - st. Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    Kritisch zur rein objektiven Auslegung des Unterstützungstatbestands: Warg, NVwZ 2014, 36, 37 f.; Bergemann, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeireichts, H 51; Droste, a. a. O., S. 172 f.; vgl. ferner Sächs. OVG, Beschluss vom 19. September 2014 - 3 A 241/13 -, juris, Rn. 3, wo jedenfalls im Falle des Handelns ohne Bezug zu einem Personenzusammenschluss (§ 4 Abs. 1 Satz 4.
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